Mammographie wird die digitale Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt. Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe (Frauen zwischen 50 und 69 Jahren) eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit (z.B. Brustkrebs) bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren. Ziel des Mammographie-Screenings ist es, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch nicht verhindert werden. Internationale Studien haben jedoch gezeigt, dass die regelmäßige Teilnahme am Mammographie-Screening aller zwei Jahre, die Sterblichkeitsrate an Brustkrebs bei Frauen dieser Altersgruppe deutlich senken kann.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm flächendeckend einzuführen, wie es in vielen anderen Ländern bereits existiert.

 

Das Mammographie-Screening ist zurzeit die einzige Früherkennungs-Untersuchung, die den Nachweis erbracht hat, dass sie die Sterblichkeit an Brustkrebs bei Frauen reduzieren kann, wenn sie konsequent und qualitätsgesichert angeboten wird. Insbesondere die Entdeckung der nicht tastbaren, frühen Formen von Brustkrebs ist durch die Mammographie, also das Röntgen der weiblichen Brust, möglich. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung deutlich, denn die Größe des Tumors ist ein entscheidender Faktor für die Prognose.

Das Programm garantiert eine hohe Qualität der Untersuchung. Das ist deshalb wichtig, weil die Brustkrebs-Früherkennung nur bei besonders hoher Qualität des Programms erfolgreich sein kann:
 
  • Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.

 

  • Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben.

 

  • Jede Mammographie-Aufnahme wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Bilder von wenigstens 5.000 Frauen auswerten.

 

  • Im Falle eines Verdachtes werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.

Um den Teilnehmerinnen einen hohen Qualitätsstandard im Programm zu garantieren, sind für das Mammographie-Screening spezielle Zentren, die Screening-Einheiten, eingerichtet worden, die hohen Qualitätsanforderungen unterliegen und die kontinuierlich überprüft werden. Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Röntgenfachkräfte sind eigens für das Screening geschult worden.
Bei einer Mammographie wird die Brust geröntgt. Die Mammographie kann Veränderungen im Brustgewebe sichtbar machen, bevor sie tastbar sind oder durch andere äußerliche Zeichen auffallen. Daher eignet sich diese Methode sehr gut zur Früherkennung von Brustkrebs.

 

Die eigentliche Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Jede Brust wird zwischen zwei strahlendurchlässige Plexiglasscheiben gelegt und kurz zusammengedrückt. Dies kann unangenehm, manchmal leicht schmerzhaft sein. Dieser Druck ist notwendig, weil nur so gut beurteilbare Aufnahmen mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung erzielt werden können.

 

Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen angefertigt. Ihre Brust wird mit einer minimalen Bestrahlung, durch den Einsatz der digitalen Vollfeldmammographie, geröntgt. Auf diese Weise können Veränderungen des Brustgewebes gut sichtbar gemacht werden. Danach werden Ihre Aufnahmen immer von mindestens zwei besonders erfahrenen und speziell ausgebildeten Ärztinnen/Ärzten unabhängig voneinander befundet (die so genannte Doppelbefundung).

Es gibt verschiedene Methoden, um Brustkrebs zu erkennen. Jede hat ihren eigenen Wert, doch nur die Mammographie in qualitätskontrollierten Programmen eignet sich derzeit zum Screening.

 

Diagnostische Mammographie:
Neben der Mammographie im Screening-Programm gibt es weiterhin die sogenannte kurative oder diagnostische Mammographie. Mit dieser Untersuchung lässt sich ein Tastbefund oder eine andere Auffälligkeit der Brust abklären. Ihre Krankenkasse zahlt diese Untersuchung – unabhängig von Ihrem Alter.

Ultraschall:
Die Ultraschalluntersuchung hat den Vorteil, dass sie ohne Strahlenbelastung auskommt und gerade in dichtem, jungem Brustgewebe Knoten entdecken kann, die der Mammographie entgehen können. Ihr Nachteil ist, dass sie weniger eindeutige Bilder liefert als die Mammographie. Bei der Abklärung verdächtiger Knoten kann der Ultraschall jedoch wertvolle Zusatzinformationen bieten.

Magnetresonanztomographie:
Die Kernspin- oder Magnetresonanztomographie kommt ohne Strahlenbelastung aus und liefert zum Teil sogar noch genauere Bilder als die Mammographie. Dafür produziert sie mehr auffällige Befunde und ist sehr aufwändig. Bei Frauen mit erblicher Belastung hat sie jedoch Vorteile.

Selbstabtasten:
Beim Selbstabtasten der Brust werden überwiegend Knoten entdeckt, die gutartig sind. Bösartige Knoten haben häufig bereits Zellen gestreut, wenn sie so groß sind, dass man sie tasten kann. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert, dafür aber zu mehr auffälligen Befunden führt.

Wenn Sie zu den anspruchsberechtigten Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren gehören erhalten Sie alle 2 Jahre eine persönliche Einladung zur Teilnahme am Mammographie-Screening mit einem Terminvorschlag.

 

Die Einladung erhalten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen von der so genannten „Zentralen Stelle“, die wiederum die Daten vom Einwohnermeldeamt bekommt. Mit der Einladung wird an Sie eine Broschüre verschickt, die Ihnen nähere Informationen zum Programm und zum Untersuchungsablauf gibt, sowie ein Fragebogen, den Sie ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Der Fragebogen dient unter anderen dem Erfassen Ihrer persönlichen Daten und möglicher Vorerkrankungen.

 

Sollten Sie die den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit bei der Zentralen Stelle telefonisch den Termin zu verschieben.

Die Zentrale Stelle ist auf landesrechtlicher Grundlage berechtigt, regelmäßig personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum) aus den amtlichen Melderegistern von allen anspruchsberechtigten Frauen mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet Sachsen-Anhalt-Ost, zu beziehen. Aus den Meldedaten werden nicht wieder entschlüsselbare Screening-Identifikationsnummern gebildet, die zusammen mit dem vorgeschlagenen oder wahrgenommenen Termin, gespeichert werden.

Die personenbezogenen Daten werden nach erfolgter Einladung gelöscht, egal ob Sie am Screening teilnehmen oder nicht. Die Evaluation erfolgt in anonymisierter Form unter Verwendung der Screening-ID-Nummer. Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen unterliegen die Daten der Schweigepflicht.

Es kann mehrere Gründe haben, dass Ihnen noch keine Einladung zugeschickt wurde. Zum einem können nicht alle Frauen zu ein und demselben Zeitpunkt zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Da Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung haben, werden die Frauen auch verteilt über diesen Zeitraum eingeladen. Die Einladungen versendet die Zentrale Stelle in der Regel nach einem Postleitzahlensystem.

 

Sollten Sie eine Meldesperre beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben, kann Sie keine Einladung erreichen. Wenn sie trotzdem am Screening-Programm teilnehmen möchten, informieren Sie die Zentrale Stelle in Bremen.

 

Trotz aller Sorgfalt bei der Versendung der Einladungen kann es auch vorkommen, dass Einladungen Frauen nicht erreichen. Sollten Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sein, das Screening-Programm in Ihrer Region bereits zwei Jahre laufen und Sie noch keine Einladung erhalten haben, dann können Sie sich bei der Zentralen Stelle in Bremen erkundigen.

Wenn Sie Ihre Einladung und Ihren Termin nicht wahrnehmen, erhalten Sie innerhalb von 6 bis 8 Wochen eine Erinnerungseinladung und einen neuen Termin. Wenn Sie auch diesen Termin nicht wahrnehmen, erhalten Sie nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung, auch wenn Sie zwei Jahre zuvor nicht an der Screening-Untersuchung teilgenommen haben.
Für Frauen in diesem Alter ist die Bilanz der Vor- und Nachteile dieser Untersuchung am besten: In jungen Jahren ist das Brustgewebe so dicht, dass die Mammographie weniger erkennen kann, zudem ist Brustkrebs bei jungen Frauen seltener. Bei Frauen über 69 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, dass sie nicht an Brustkrebs, sondern an einer anderen Krankheit sterben, zum Beispiel an einem Herzinfarkt.
Das ist leider nicht möglich. Der Anspruch auf eine Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkassen zahlen die Untersuchung nur in benannter Altersgruppe. Sollten Sie aber Beschwerden haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt in Verbindung, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen.
Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Bei Frauen, die privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Vertrag.
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie die früheren Mammographie-Aufnahmen mitbringen. Falls die früheren Aufnahmen benötigt werden, kann das Screening-Zentrum die Bilder anfordern.
Das Mammographie-Screening ist eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.

Eine Mammographieaufnahme zu machen gehört – wie jede andere Röntgenuntersuchung – zu den Aufgaben von medizinischen Röntgenfachkräften, die speziell dafür ausgebildet sind. Um im Screening-Programm arbeiten zu können, werden sie noch weiter qualifiziert. Damit Sie vor der Untersuchung Bescheid darüber wissen, was geschieht, erhalten Sie mit der Einladung zum Screening ausführliche schriftliche Informationen. Zudem steht Ihnen das speziell geschulte Personal in der Screening-Einheit für Fragen zur Verfügung.

 

Sowohl für ein Informationsgespräch als auch für die Untersuchung ist deshalb keine Ärztin oder kein Arzt nötig.

Zwischen zwei Mammographien sollen mindestens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammographie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durchgeführt worden, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Stelle, das ist die einladende Stelle, in Verbindung. Sie werden dann später wieder eingeladen.

 

Diese Einschränkung ist zu Ihrer Sicherheit: Aus Strahlenschutzgründen sollen nicht unnötig häufige Untersuchungen durchgeführt werden, wenn keine Beschwerden bestehen.

 

Haben Sie jedoch Beschwerden, empfehlen wir Ihnen die Vorstellung bei Ihrer/ Ihrem vertrauten Ärztin/Arzt. Warten Sie in diesem Fall bitte nicht auf Ihre Einladung zum Screening.

Wenn andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie am Screening teilnehmen.

Durch den Einsatz hochwertiger und regelmäßig überprüfter Röntgengeräte wird die Strahlenbelastung gering gehalten. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer solchen Untersuchung entspricht etwa 10 Prozent der durchschnittlichen natürlichen jährlichen Strahlenbelastung in Deutschland. Der Nutzen der Untersuchung in dieser Altersgruppe unter den Voraussetzungen dieses qualitätsgesicherten Programms ist deutlich höher einzuschätzen als das Risiko, dass durch die Röntgenstrahlen bei der Mammographieerstellung Krebs ausgelöst werden kann.
Das Ziel des Screening-Programms ist es, Brustkrebs in einem Stadium zu entdecken, in dem er noch keine Beschwerden verursacht. Denn Früherkennung verbessert die Chancen auf Heilung.

 

Grundsätzlich ist die Untersuchung natürlich freiwillig. Bestehen Zweifel, sollten Sie diese mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen.

Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit. Die Adresse und Telefonnummer finden Sie im Einladungsschreiben.
Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen.

 

Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Bitte beraten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Nein, man kann sowohl von kleinen als auch von großen Brüsten gute Aufnahmen machen.
Nein, es ergeben sich keine Probleme. Es ist möglich, nach einer Brustverkleinerung/ Brustvergrößerung Aufnahmen machen zu lassen. Auf dem Anamnesebogen, der Ihrer Einladung beiliegt, können Sie dieses zusätzlich dokumentieren.
Ja, Sie können die Untersuchung machen lassen, der Herzschrittmacher stellt kein Hindernis dar. Teilen Sie dies aber bitte der radiologischen Fachkraft mit, die Ihre Bilder aufnimmt.
Auch wenn Sie eine Bypass-Operation hatten, können Sie die Untersuchung durchführen lassen. Weisen Sie aber bitte die radiologische Fachkraft, die Ihre Aufnahmen erstellt, darauf hin.
Haben Sie Beschwerden, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt in Verbindung setzen, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen, auch dann, wenn Sie bereits am Screening-Programm teilgenommen haben. Ein Tumor kann auch erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heranwachsen. Sie sollten sich deshalb direkt an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, wenn Ihnen in der Zeit bis zur nächsten Mammographie Veränderungen an Ihrer Brust auffallen, wie etwa: tastbare Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Haut, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze.
Das Ergebnis wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie schriftlich mitgeteilt. Bei etwa 95 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keine Auffälligkeiten. Eine erneute Einladung erfolgt zwei Jahre später.

 

Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die jährliche Krebsvorsorge bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt.

Zeigen sich in der Röntgenaufnahme Auffälligkeiten, sind weitere Untersuchungen notwendig. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mammographie eine Einladung zur kurzfristigen weiteren, ergänzenden Untersuchung. . Diese Einladung sollte Sie nicht  beunruhigen. Nicht jede Auffälligkeit lässt auf einen bösartigen Tumor schließen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich bei 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen wurden, der Brustkrebsverdacht nicht bestätigen konnte.

 

Die Ergänzungsuntersuchung findet in der Albrechtstraße 105 in Dessau statt und beginnt mit einem ärztlichen Gespräch und einer Tastuntersuchung. Eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) oder eine zusätzliche Röntgenaufnahmen (Vergrößerungsaufnahmen, Tomosynthese) können folgen. Eine ergänzende Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung ist nur bei wenigen Frauen erforderlich.

 

Das Ergebnis der Gewebeuntersuchung liegt in der Regel nach zwei bis drei Tagen vor. Die Ärztin/der Arzt, wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Befund mitteilen. Sollte sich der Verdacht einer Krebserkrankung bestätigen, wird die Ärztin/der Arzt mit Ihnen die nächsten Schritte abstimmen. Gerne können Sie zum Gespräch eine Begleitung mitbringen.

 

Gemeinsam mit Ihrem Frauenarzt oder einem Arzt Ihres Vertrauens wird das weitere Vorgehen besprochen.

Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening-Programm ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten. Medizinische Befunde zur statistischen Auswertung und Qualitätssicherung werden nur verschlüsselt und anonym weitergegeben.